Anderkonto

Ein Anderkonto stellt eine spezielle Form eines treuhänderisch verwalteten Kontos dar. Der Verwalter führt das Konto in eigenem Namen auf Rechnung einer dritten Person. Die häufigsten Anderkonten werden von Notaren, Rechtsanwälten, Insolvenz- und Zwangsverwaltern geführt.

⇾ §§ 662 ff. BGB