Schuldner- und Insolvenzberatung in der Straffälligenhilfe

In Rheinland-Pfalz gibt es in fünf Justizvollzugsanstalten externe Fachkräfte der freien Wohlfahrtspflege, welche Schuldner- und Insolvenzberatung für inhaftierte Personen anbieten.

Inhaftierung und Verschuldung stehen in einem engen Bezug zueinander. Hierfür kann es folgende Gründe geben:

 

Durch Straffälligkeit, Gerichtsverhandlungen und Inhaftierung können zusätzlich erhebliche Verbindlichkeiten entstehen, die bis ins familiäre Umfeld ausstrahlen. Forderungen aus Straftaten und Gerichtskosten können in Rechnung gestellt werden.

In den Justizvollzugsanstalten in Frankenthal, Rohrbach, Wittlich und Zweibrücken sowie in der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt in Diez gibt es Schuldner- und Insolvenzberater*innen, die Fachkräfte der Träger der freien Wohlfahrtspflege sind.

Diese sind vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz als geeignete Stellen anerkannte Berater*innen. Die Beratung ist kostenlos.

Dieses Angebot nimmt eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Resozialisierung der Inhaftierten ein, weil finanzielle Stabilität notwendig ist für eine gute Zukunftsperspektive.

Für Fragen wenden Sie sich gerne an den jeweiligen Sozialdienst in den Anstalten.