Schuldnerberatungsstellen in der Suchtkrankenhilfe

Vorbemerkung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, fördert zur Umsetzung der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) sogenannte "geeignete Stellen" im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Vor diesem Hintergrund wurden neben der finanziellen Förderung spezialisierter Schuldnerberatungsstellen auf Initiative des Landesdrogenbeauftragten auch 5 integrierte Schuldnerberatungsstellen im Rahmen eines Fachkräfteprogramms in dem rheinland-pfälzischen Suchtkrankenhilfesystem eingerichtet. Diese sind allesamt an einer ambulanten Sucht- bzw. Drogenberatungsstelle angegliedert. In der Zwischenzeit hat sich die Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE in Mainz diesem Programm angeschlossen.

Es handelt sich dabei um ein in der Bundesrepublik Deutschland einmaliges Fachkräfteprogramm, welches für einen Zeitraum von zwei Jahren vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt am Main wissenschaftlich begleitet wurde.

Im Einzelnen wurden die Praxisstellen in Altenkirchen, Trier, Mainz, Worms und Ludwigshafen geschaffen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Evangelischer Kirchenkreis Altenkirchen
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in der Suchtkrankenhilfe

Ansprechpartnerin: Ute Weber

Straße: Stadthallenweg 16
Plz/Ort: 57610 Altenkirchen
Telefon: 0 26 81/80 08 20
Fax: 0 26 81/80 08 82
E-Mail der Einrichtung: weber@diakonie-altenkirchen.de, diakonie.altenkirchen@t-online.de

Öffnungszeiten:

Zuständigkeitsbereich: Zuständig für die spezielle Zielgruppe der (ehemals) suchtkranken Menschen, die ver- oder überschuldet sind und im Gebiet um Altenkirchen ihren Hauptwohnsitz haben.

Therapieverbund Ludwigsmühle gGmbH
Beratungsstelle NIDRO Worms

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in der Suchtkrankenhilfe

Ansprechpartner:

Straße: Ludwigsplatz 5
Plz/Ort: 67547 Worms
Tel: 06241 / 9369715
Fax: 06241 / 9549124
E-Mail:Nidro-wo@ludwigsmuehle.de

Öffnungszeiten: Die Beratungsstelle ist ganztags geöffnet (08:30 – 17:00), telefonische Terminvereinbarung 09:00 - 11:30.

Zuständigkeitsbereich:  Die Suchtberatung ist nur für Bürger_innen der Stadt Worms, die Schuldenberatung entsprechend dem Zuschnitt des Landesprogramms.

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes Ludwigshafen

Ansprechpartner: Caro Berndt

Straße:Falkenstraße 17/19
Plz/Ort: 67063 Ludwigshafen
Telefon: 0621/520440 (Zentrale)
Telefon 0621/5204450
Fax: 0621/5204456
E-Mail der Einrichtung: Schuldnerberatung.Ludwigshafen@diakonie-pfalz.de

Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE
Schuldnerberatungsstelle in der Suchtkrankenhilfe

Ansprechpartnerin: Christiane Hoffmann

Straße: Kaiserstraße 24
Plz/Ort: 55116 Mainz
Telefon: 06131/234577
Fax: 06131/1249570
E-Mail der Einrichtung: beratungsstelle@bruecke.mainz.de

Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do.:10.00-16.00Uhr, Di.:14.00-18.00Uhr, Fr.:10.00-14.00Uhr, Termine nach Vereinbarung (auch außerhalb der angegebenen Zeiten)

Zuständigkeitsbereich: Zuständig für die spezielle Zielgruppe der (ehemals) suchtkranken Menschen (illegale Drogen), die ver- oder überschuldet sind und im Gebiet Mainz ihren Hauptwohnsitz haben

Caritasverband Mainz e. V.
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in der Suchtkrankenhilfe

Ansprechpartner: Claudius Hotz

Straße: Aspeltstraße 10
Plz/Ort: 55118 Mainz
Telefon: 06131/9083257
Fax: 06131/96292-20
E-Mail der Einrichtung: sucht-schulden@caritas-mz.de

Öffnungszeiten: Mo, Di Nachmittag, Do, Fr Vormittag

Zuständigkeitsbereich: Zuständig für die spezielle Zielgruppe der Personen mit einer (ehemaligen) Suchtproblematik bzgl legaler Suchtmittel (insbes.Alkohol, Medikamente, Glückspiel), die ver- oder überschuldet sind und im Gebiet Mainz, Bingen ihren Hauptwohnsitz haben

Suchtberatung Trier "Die Tür"

Ansprechpartnerinnen: Laura Melchisedech, Zita Stümpfl-Ernst, Sarah Rumpolt

Straße: Oerenstraße 15
Plz/Ort: 54290 Trier
Telefon: 0651/17036-0
Fax: 0651/17036-12
E-Mail der Einrichtung: info@die-tuer-trier.de ; schube@die-tuer-trier.de

Öffnungszeiten:

Zuständigkeitsbereich: Zuständig für die spezielle Zielgruppe der (ehemals) suchtkranken Menschen, die ver- oder überschuldet sind und in der Stadt Trier ihren Hauptwohnsitz haben

 

Zielgruppen

Das Fachkräfteprogramm richtet sich je nach konkretem Aufgabenbereich an zwei verschiedene Personenkreise.

Das Aufgabengebiet der klassischen Schuldnerberatung im Sinne der klientenzentrierte Einzelfallhilfe richtet sich demnach primär an suchtkranke bzw. ehemals suchtkranke Menschen, deren soziale Situation durch eine individuelle Ver- bzw. Überschuldungsproblematik gekennzeichnet ist und die ihren Wohnsitz oder aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben.

Als Suchtkranke werden in diesem Zusammenhang sowohl Menschen mit einer stoffgebundenen (Alkohol, Medikamente und illegale Drogen) als auch mit einer stoffungebundenen (Essstörungen, pathologisches Glückspielen o.ä.) Abhängigkeitserscheinung verstanden.

Ziel ist es insbesondere bei der Personengruppe der ehemals suchtkranken Menschen, diesen durch die Aufarbeitung der individuellen Ver- bzw. Überschuldungssituation bei ihren sozialen und beruflichen (Re-) Integrationsbemühungen unterstützend zur Seite zu stehen.

Im Rahmen der Aufgabenbereiche der kollegialen Fall- und Fachberatung sowie der Fortbildung sind weitere Adressat*innen des Fachkräfteprogramms der "Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe" die Mitarbeiter*innen des rheinland-pfälzischen Suchtkrankenhilfesystems sowie flankierender sozialer Dienste, die in ihrer beruflichen Praxis mit ver- bzw. überschuldeten (ehemals) suchtkranken Menschen konfrontiert sind.

Ziel ist es dabei diesen Personenkreis in einem ersten Schritt - sofern dies noch nicht der Fall sein sollte - für die Problematik der Ver- bzw. Überschuldung von (ehemals) suchtkranken Menschen zu sensibilisieren, um darauf aufbauend die schuldnerberaterischen Kompetenzen dieser Mitarbeiter*innen des Suchtkrankenhilfesystems zu entwickeln bzw. zu fördern.

Aufgabengebiete und Programmschwerpunkte

Das Fachkräfteprogramm der "Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe" bietet im wesentlichen folgende einrichtungs- und trägerübergreifende Aufgabenschwerpunkte an:

1. einzelfallorientierte Schuldner- und Insolvenzberatung

2. kollegiale Fallberatung

3. kollegiale Fachberatung

4. Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

5. Kooperation und Vernetzung

 

1. Schuldner- und Insolvenzberatung

Dieser Aufgabenbereich umfasst neben der allgemeinen Sozial- und Schuldnerberatung unter anderem auch die Insolvenzberatung im engeren Sinne. Im einzelnen bedeutet dies:

  • die Durchführung von Kriseninterventionen
  • die Einleitung von Schuldnerschutzmaßnahmen
  • das Sichern und Prüfen von Gläubigerunterlagen
  • die Bestandsaufnahme sämtlicher Schulden
  • die Entwicklung einer Sanierungsstrategie
  • das Führen von Gläubigerverhandlungen
  • die Abwicklung der konkreten Entschuldungsmaßnahmen
  • Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches
  • Unterstützung bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens
  • Begleitung während der einzelnen Verfahrensabschnitte

Die mittlerweile sechs Beratungsstellen sind im Sinne des § 305 I Nr.1 InsO als sogenannte ´geeignete Stelle´ anerkannt, womit diese in der Lage sind, das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches im Vorfeld der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens amtlich zu bescheinigen.

Diese einzelnen Aufgabenbereiche werden während des gesamten Beratungsprozesses durch eine psychosoziale Begleitung der Schuldner*innen ergänzt, um die mit der individuellen Ver- bzw. Überschuldungsproblematik regelmäßig einhergehenden psychosozialen Notlagen zu bearbeiten. In diesem Sinne versteht sich die Schuldnerberatung als ganzheitliches Hilfs- und Unterstützungsangebot.

Reine suchtspezifische Aspekte oder Problembereiche, wie bspw. die Therapievermittlung oder die gesprächstherapeutische Rückfallprophylaxe, sollen dagegen grundsätzlich von anderen, darauf spezialisierten Fachkräften aus dem Suchtkrankenhilfesystem abgedeckt werden. In diesem Sinne stellt das Fachkräfteprogramm der "Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe" ein zielgruppen- und aufgabenspezifisches Angebot dar, welches die klassischen Beratungs- und Behandlungsangebote der Sozialen Arbeit innerhalb der therapeutischen Kette qualifiziert ergänzt.

 

2. Kollegiale Fallberatung

Der Aufgabenbereich der kollegialen Fallberatung richtet sich insbesondere an die Kolleg*innen des rheinland-pfälzischen Suchtkrankenhilfesystems sowie der angrenzenden psychosozialen Dienste, die selbständig und federführend die integrierte Schuldnerberatung bei ihrer (ehemals) suchtkranken Klientel bereits durchführen oder zukünftig durchführen wollen. Diese sollen bei konkreten schuldnerberatungsspezifischen Fragestellungen rechtlicher, verfahrenstechnischer und/oder methodischer Art qualifizierte Unterstützung finden können. Im einzelnen können solche Angebote sein:

  • Bereitstellung von Formulierungshilfen
  • Bereitstellung von Arbeitsmaterialien
  • gemeinsame Prüfung und Bewertung von Gläubigerunterlagen
  • gemeinsame Erarbeitung von Interventionsstrategien
  • gemeinsame Entwicklung von Sanierungskonzepten

Bei komplexen Ver- bzw. Überschuldungssituationen von Klient*innen, deren fachgerechte Aufarbeitung in der jeweiligen Einrichtung nicht gewährleistet ist, können diese Einzelfälle vollständig oder aber einzelne Teilbereiche davon an die Kolleg*innen des Fachkräfteprogramms übergeben werden.

Die kollegialen Fallbesprechungen zwischen den Kolleg*innen des Fachkräfteprogramms und den Mitarbeiter*innen der jeweiligen Einrichtungen können dabei grundsätzlich telefonisch oder aber - nach vorheriger Absprache - persönlich unter Einbeziehung der Klientel erfolgen.

 

3. Kollegiale Fachberatung

Im Gegensatz zur kollegialen Fallberatung folgt das Aufgabensegment der kollegialen Fachberatung einem einzelfallübergreifendem Ansatz. Schuldnerberatungsspezifische Fragestellungen werden themenzentriert, d.h. von den spezifischen Gegebenheiten eines konkreten Einzelfall abstrahiert, erörtert.

In Ergänzung zu den oben bereits genannten Angeboten, beinhaltet die kollegiale Fachberatung unter anderem:

  • Bereitstellung von Gerichtsurteilen
  • Bereitstellung von Fachartikeln
  • Initiierung von regionalen Arbeitskreisen "Sucht und Schulden"
  • Klärung fachlicher Fragen

Zum Zwecke der praktischen Umsetzung der Aufgabenbereiche der kollegialen Fall- und Fachberatungen wurden von den Fachstellen an sämtlichen Standorten themenspezifische Arbeitskreise bzw. Foren initiiert, in deren strukturellen Rahmen ein systematischer Austausch zwischen den Mitarbeiter*innen des Fachkräfteprogramms und den interessierten Kolleg*innen aus den jeweiligen Einrichtungen des regionalen Suchtkrankenhilfesystems erfolgt.

 

4. Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

Für die Fachkräfte des Suchtkrankenhilfesystems, die sich für die Thematik "Sucht und Schulden" interessieren, sollen Fortbildungsangebote entwickelt werden, in deren Rahmen rechtliche und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Tätigkeitsfeldes der Schuldnerberatung vermittelt werden sollen.

Im Vorfeld dazu soll eine Erhebung durchgeführt werden, um somit durch die Erschließung des Fortbildungsbedarfes der Fachkräfte in dem hiesigen Drogenhilfesystem ein bedürfnisgerechtes und zielgruppenadäquates Qualifizierungskonzept entwickeln zu können.

 

5. Externe Kooperation und regionale Vernetzung

Die externe Kooperation zwischen den Mitarbeiter*innen des Fachkräfteprogramms und den Fachkräften in den regional ansässigen Einrichtungen des Suchtkrankenhilfesystems stellt den strukturierten Rahmen für eine systematische Zusammenarbeit dar.

Darüber hinaus werden Kooperationsbezüge zu spezialisierten Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen und schuldnerberatungsspezifischen Arbeitskreisen sowie Praktikerforen aufgebaut.