Bedarfsgemeinschaft

Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist im SGB II von Bedeutung. Unter Bedarfsgemeinschaft versteht man einen Haushalt der von mehreren Personen, die in diesem zusammen leben betrieben wird. Mindestens einer dieser Personen ist Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II. Das Zusammenleben dieser Personen spielt für die Berechnung des Arbeitslosengelds II eine Rolle.     ⇾ § 7 SGB II