Unter dem Begriff Frucht versteht man rechtlich gesehen die Erträge, Erzeugnisse oder Ausbeute einer Sache, die aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen werden und dem Eigentümer zukommen.
⇾ § 99 BGB
Unter dem Begriff Frucht versteht man rechtlich gesehen die Erträge, Erzeugnisse oder Ausbeute einer Sache, die aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen werden und dem Eigentümer zukommen.
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