Das Insolvenzgericht ist die gerichtliche Instanz, die für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zuständig ist. Das Insolvenzgericht entscheidet über den Insolvenzantrag, bestimmt einen Insolvenzverwalter und prüft bei Verbraucherinsolvenzverfahren Anträge zur Restschuldbefreiung.
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