Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse erfasst das gesamte pfändbare Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Hierzu gehören sämtliche beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände.

⇾ § 35 InsO

Beispiel: bewegliche Sachen, Grundstücke, fällige Schuldnerforderungen