Insolvenzverfahren

In Deutschland richtet sich das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung. Es gibt zwei Verfahrensarten, einmal das Verbraucher-/Privatinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren bezwecken die Abwicklung der Schulden, die Forderungen der Gläubiger durch Verwertung des pfändbaren Vermögens zu erfüllen. Das Insolvenzverfahren gliedert sich in verschiedene Abschnitte.

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