Der/Die Insolvenzverwalter/in ist eine natürliche neutrale Person, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht beauftragt wird ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters finden sich in § 22 InsO.
Der/Die Insolvenzverwalter/in ist eine natürliche neutrale Person, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht beauftragt wird ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters finden sich in § 22 InsO.