Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung durch einen Gläubiger, ein Guthaben in Höhe eines gesetzlich festgelegten Betrags schützt. Zweck eines P-Kontos ist die Sicherung des Existenzminimums des Schuldners. Zur Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto reicht ein entsprechender Antrag des Kontoinhabers. ⇾ § 850k) ZPO