Verzugszinsen

Wird eine Forderung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beglichen, befindet sich der Schuldner im Verzug. Geldschulden sind bei Verzug zu verzinsen. Verzugszinsen dürfen somit ab dem Moment berechnet werden, in dem Zahlunsgverzug des Schuldners eingetreten ist. ⇾ § 288 BGB