Abtretung

Die Abtretung (Zession) beschreibt die Situation, in der ein Gläubiger eine Forderung oder ein Recht durch Vertrag auf einen anderen (neuen) Gläubiger überträgt. Der alte Gläubiger wird als Zedent bezeichnet. Der neue Gläubiger als Zessionar. Der neue Gläubiger tritt in alle Sicherungs- und Vorzugsrechte des alten Gläubigers ein.

⇾ §§ 398 ff. BGB