Anwartschaftsrecht

Die Anwartschaft bezeichnet einen in Aussicht gestellten Rechtserwerb. Dabei muss der Erwerbstatbestand bereits soweit fortgeschritten sein, dass so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass die gesicherte Rechtsposition des Erwerbers nicht mehr von Seiten eines Dritten einseitig beseitigt werden kann.

Beispiel: Bei einem Kaufvertrag, der unter Eigentumsvorbehalt geschlossen wurde bis der Käufer die letzte Rate des Kaufpreise gezahlt hat, erwirbt der Käufer mit Vertragsschluss ein Anwartschaftsrecht auf den künftigen Eigentumserwerb.