Arbeitsmaterial Zivilrecht

    Schadensersatzpauschalen

    Dienstleistungsunternehmen stellen regelmäßig Pauschalen für Mahnungen und Rücklastschriften in Rechnung. Der BGH (vom 17.09.2009 - Xa ZR 40/08 - NJW 2009, 3570) hat hierzu entschieden, dass Personalkosten nicht als Schaden ersatzfähig sind und somit nicht mittels Pauschale verlangt werden können. Die Instanzengerichte haben diese Rechtsprechung konsequent auf die Praxis von Telekommunikationsdienstleistern und Energieversorgern angewendet. Sie haben mehrfach entschieden, dass eine Pauschale lediglich Material- und Portokosten sowie Interbankenentgelt für Rücklastschriften und ggf. Kosten für die Benachrichtigung per SMS abdecken darf, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

    Die Übersicht Schadensersatzpauschalen stellt die Rechtsprechung zum Thema Schadensersatzpauschalen dar.