Darlehen

Ein Darlehen stellt einen gegenseitigen Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer dar, in dem sich der Darlehensgeber verpflichtet dem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen zu übertragen und der Darlehnsnehmer Sachen gleicher Art, Güte und Menge ( zzgl. Zinsen) nach Zeitablauf oder Kündigung des Darlehensvertrags an den Darlehensgeber zurückzugewähren hat.

⇾ §§ 488 ff. BGB