Erlass von Schulden in der GKV

Mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ist der Erlass von Beitragsrückständen und Säumniszuschlägen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Eine Arbeitshilfe verdeutlicht Anwendungsbereich, Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Der GKV-Spitzenverband hat "Einheitliche Grundsätzen zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden” geregelt und auf seiner Homepage veröffentlicht.

Der Deutsche Caritasverband stellt eine ausführliche Arbeitshilfe zur Verfügung.


Bitte beachten Sie auch das Faltblatt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz.