Fälligkeit

Die Fälligkeit einer Leistung beschreibt den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger seine Leistung fordern kann und ab wann der Schuldner leisten muss. In erster Linie richtet sie sich nach dem Zeitpunkt den die Parteien vereinbart haben. Die Fälligkeit eines Anspruchs ist Voraussetzung für den Schuldnerverzug.

⇾ § 271 BGB 

Beispiel: Bei einem Mietvertrag wird die Zahlung der Miete zu Beginn eines Monats, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats fällig.