Die Feststellungsklage wird durchgeführt, um die Verfolgung bestrittener Insolvenzforderungen mittels eines Feststellungsstreits zu klären. Hierbei muss zwischen bestrittenen titulierten Forderungen und nicht titulierten unterschieden werden. Die Feststellungsklage kommt zur Anwendung, wenn ein Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter oder der Schuldner eine angemeldete Forderung eines Insolvenzgläubigers bestritten hat. War die Forderung bereits tituliert, so obliegt es dem Bestreitenden seinen Widerspruch gerichtlich zu verfolgen. Die negative Feststellungsklage eröffnet dem Schuldner die Möglichkeit vor Gericht aktiv zu werden und behauptete Ansprüche gehen ihn gerichtlich klären zu lassen.
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