Die Gläubigerversammlung ist ein Organ an dem alle Gläubiger eines Insolvenzverfahrens teilnehmen können um Abstimmungen über Entscheidungen im Verfahren zu treffen. Die Gläubigerversammlung wird anfangs zum Berichttermin, zum Prüfungstermin und zum Schlusstermin durch das Insolvenzgericht einberufen.
⇾ §§ 74 ff. InsO