Die Hinterlegungsstelle kann im Insolvenzverfahren ein Kreditinstitut sein, bei dem durch den Insolvenzverwalter ein Konto eingerichtet wurde, über das die der Insolvenzmasse zustehende Forderungen verwaltet werden.
Die Hinterlegungsstelle kann im Insolvenzverfahren ein Kreditinstitut sein, bei dem durch den Insolvenzverwalter ein Konto eingerichtet wurde, über das die der Insolvenzmasse zustehende Forderungen verwaltet werden.