Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung ist ein Institut des Insolvenzverfahrens, das dem Insolvenzverwalter das Recht einräumt Vermögensverschiebungen des Schuldners vor dem Insolvenzverfahren rückabzuwickeln. Hierdurch wird die Insolvenzmasse vor Schmälerungen zum Nachteil der Insolvenzgläubiger geschützt.

⇾ §§ 129-144 InsO

Beispiel: Durch die Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter Zahlungen des Schuldners an einen Gläubiger zurückverlangen und diese zur Insolvenzmasse ziehen.