Zu den Insolvenzgläubigern zählen alle Gläubiger, die gegen den Insolvenzschuldner eine offene Forderung haben, die schon der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzgläubiger seine Forderung nur noch im Insolvenzverfahren verfolgen.
⇾ §§ 38 InsO
Beispiel: Der Arbeitnehmer, späterer Schuldner, hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt für den Monat Februar 2019. Im April 2019 wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Arbeitnehmer ist mit seiner offenen Forderung auf Zahlung des Arbeitsentgelts für den Monat Februar 2019 nun Insolvenzgläubiger.