Mahnbescheid

Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann ein Gläubiger gegen seinen Schuldner im Zuge des Mahnverfahrens bewirken, soweit sich der Schuldner im Verzug mit der Leistung befindet und der Anspruch des Gläubigers die Zahlung einer Geldsumme zum Gegenstand hat. Legt der Schuldner nicht rechtzeitig gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

⇾ §§ 688 ff. ZPO