Masseverbindlichkeiten

Masseverbindlichkeiten sind Forderungen, die während des eröffneten Insolvenzverfahren begründet werden. Sie werden vor Insolvenzforderungen bedient. Zu den Masseverbindlichkeiten zählen auch die Kosten des eigentlichen Insolvenzverfahrens. ⇾ § 55 InsO