Prozesskostenhilfe kann Personen, die nach ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind die Kosten für ein Gerichtsverfahren aufzubringen zur finanziellen Unterstützung gewährt werden. In familienrechtlichen Verfahren und in Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt. Die Voraussetzungen sind jedoch die gleichen. Prozesskostenhilfe wird auf Antrag gewährt, sofern die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet.
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