Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip ist einer der tragenden Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung. Es bedeutet, dass die versicherten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse das Recht haben, bei Bedarf medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung wird die erhaltene Leistung den Versicherten nicht selbst in Rechnung gestellt. Der behandelnde Arzt rechnet mit der Krankenkasse des Mitglieds direkt ab.⇾ § 2 SGB V