Schuldenbereinigungsplan

Bevor der/die Schuldner/in einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen darf, muss er/sei nachweisen, dass er innerhalb der vorangegangenen sechs Monate eine Schuldenregulierung durch einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versucht hat und damit gescheitert ist. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist ein Vergleichsangebot des/der Schuldners/in an seine/ihre Gläubiger. Der Schuldenbereinigungsplan darf nur durch eine geeignete Person/Stelle durchgeführt und bescheinigt werden. Er gilt als gescheitert, sobald ein Gläubiger widerspricht.