Stundung

Durch die Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben. So entsteht für den Schuldner eine Zahlungspause und die Verjährung der Forderung wird gehemmt.⇾ gesetzliche Grundlagen zur Stundung finden sich im Zivilrecht und im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht handelt es sich bei der Stundung um einen Schuldänderungsvertrag nach § 311 I BGB. Anders als die Stundung im Zivilrecht erfolgt die Stundung im öffentlichen Recht, bspw. bei Steuern durch Verwaltungsakt.