Treuhand

Die Treuhand beschreibt ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Rechtssubjekten, bei dem eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treuhänder (Treunehmer) unter der Bedingung übertragen wird, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen.

Beispiel: Inkassotätigkeiten, Sicherungsübereignungen