Verjährung beschreibt den Verlust der Möglichkeit des Gläubigers seine Ansprüche innerhalb eines gesetzlichen Zeitraums geltend zu machen. Verjährungsvorschriften finden sich in verschiedenen Gesetzen und ziehen unterschiedliche Rechtsfolgen mit sich. Zivilrechtlich gesehen ist der Anspruch für den Gläubiger nicht mehr durchsetzbar.
⇾ im Zivilrecht §§ 195 ff BGB