Vollstreckungsschutz

Unter Vollstreckungsschutz versteht man die gerichtliche Anordnung der Aufhebung, Einstellung oder Untersagung der Vollstreckungsmaßnahmen zum Schutz des Schuldners.

Beispiel: Die bekannteste Vollstreckungsschutzvorschrift ist wohl der § 765a) ZPO, der zur Anwendung gelangt, wenn die Vollstreckungshandlung des Gläubigers für den Schuldner eine nicht hinnehmbare sittenwidrige Härte bedeutet.