Zwangsvollstreckung beschreibt das Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung eines Anspruchs, den der Gläubiger gegen seinen Schuldner hat mit Hilfe staatliche Vollstreckungsorgane. Hierbei ist zwischen der Einzelzwangsvollstreckung und der Gesamtvollstreckung zu unterscheiden.⇾ Da zwischen der Vollstreckung von privatrechtlichen Ansprüchen und der Vollstreckung von öffentlichen Ansprüchen unterschieden wird, gibt es jeweils verschiedene Rechtsquellen.
Beispiel: Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von 1.000 €. Da der Schuldner die Zahlung nicht freiwillig durchführt, erwirkt der Gläubiger gegen den Schuldner einen Vollstreckungstitel, auf dessen Grundlage der Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner eine Sache pfändet und dessen Erlös an den Gläubiger zur Befriedigung auskehrt.